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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,15876
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14.OVG (https://dejure.org/2015,15876)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2015 - 2 A 11181/14.OVG (https://dejure.org/2015,15876)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG (https://dejure.org/2015,15876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1 S 1 BhV RP, § 45 Abs 3 BhV RP, § 8 Abs 4 BhV RP, § 66 Abs 1 Nr 2 BG RP, § 66 Abs 2 BG RP
    Beihilferechtliche Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen nach Maßgabe der rheinland-pfälzischen Beihilfenverordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen nach Maßgabe der rheinland-pfälzischen Beihilfenverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 103 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Stationäre Behandlung | Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Die Beihilfe ist dementsprechend als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert, sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [232]; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1/89 -, BVerwGE 89, 207 [209]).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht jedoch nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 [99]).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Die Beihilfe ist dementsprechend als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert, sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [232]; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1/89 -, BVerwGE 89, 207 [209]).
  • BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09

    Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Die Beihilfe ist dementsprechend als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert, sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [232]; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1/89 -, BVerwGE 89, 207 [209]).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Zum einen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats für die Abgrenzung einer stationären Krankenhausbehandlung und einem Sanatoriumsaufenthalt nicht auf die Art der Behandlung, sondern auf den objektiven Charakter der Einrichtung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 307 ; OVG RP, Urteile vom 25. Februar 2000 - 2 A 12320/00.OVG -, ZBR 2000, 321 und vom 4. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG -, AS 28, 258 [259]).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99

    Anerkennung, vorherige - der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Zum einen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats für die Abgrenzung einer stationären Krankenhausbehandlung und einem Sanatoriumsaufenthalt nicht auf die Art der Behandlung, sondern auf den objektiven Charakter der Einrichtung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 307 ; OVG RP, Urteile vom 25. Februar 2000 - 2 A 12320/00.OVG -, ZBR 2000, 321 und vom 4. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG -, AS 28, 258 [259]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2013 - 2 S 1085/13

    Deckelung der beihilfefähigen Aufwendungen für Behandlungen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Die von der Klägerin hierzu herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 15. August 2013 (Az. 2 S 1085/13, IÖD 2013, 240 und juris) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12320/99

    Anspruch eines Lehrers auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für Unterkunft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Zum einen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats für die Abgrenzung einer stationären Krankenhausbehandlung und einem Sanatoriumsaufenthalt nicht auf die Art der Behandlung, sondern auf den objektiven Charakter der Einrichtung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 307 ; OVG RP, Urteile vom 25. Februar 2000 - 2 A 12320/00.OVG -, ZBR 2000, 321 und vom 4. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG -, AS 28, 258 [259]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2000 - 2 A 12320/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14
    Zum einen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats für die Abgrenzung einer stationären Krankenhausbehandlung und einem Sanatoriumsaufenthalt nicht auf die Art der Behandlung, sondern auf den objektiven Charakter der Einrichtung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 307 ; OVG RP, Urteile vom 25. Februar 2000 - 2 A 12320/00.OVG -, ZBR 2000, 321 und vom 4. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG -, AS 28, 258 [259]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2019 - 2 A 10458/19

    Beihilfe; zwei beihilferechtlich unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten;

    In Bezug auf die im Zulassungsverfahren geltend gemachten Rügen, ist lediglich ergänzend anzumerken, dass das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 22 ff.; Beschluss vom 27. April 2018 - 10 A 10185/18.OVG -, S. 2 f. des Urteilsabdrucks [UA], n.v.) zutreffend entschieden hat, dass die Beihilfenverordnung - BVO - gemäß §§ 24, 25 BVO einerseits und §§ 45, 46 BVO anderseits systematisch zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer Sanatoriums- oder Anschlussheilbehandlung differenziert.

    In beiden Fällen gilt gleichermaßen, dass die entstandenen Aufwendungen nur dann beihilfefähig sind, wenn sie medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 22).

    Der Beihilfeberechtigte hat insoweit ein Wahlrecht zwischen einer Einzel- oder einer Pauschalvereinbarung und daraus resultierend auch -abrechnung (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 23 u. Rn. 35).

    Durch eine solche Mischform würde das oben dargelegte Regelungssystem des § 45 BVO mit seiner darin festgelegten Kostenbegrenzung als "beihilferechtlicher Standard im Falle einer Sanatoriums- oder einer Anschlussheilbehandlung" (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 30) systemwidrig ausgehebelt.

    Dieses Ergebnis ist auch, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, mit höherrangigem Recht, namentlich mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - und dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. April 2018 - 10 A 10185/18.OVG -, S. 3 d. UA unter Bezugnahme auf OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 28 ff.).

    Der Kläger verkennt insoweit insbesondere, dass die (zusätzliche) Erstattungsfähigkeit des "Comfortpakets Unterkunft/Verpflegung" von 50, 00 pro Tag, das mit der "Vereinbarung über Zusatzleistungen/Wahlleistungen" vom 11. April 2017 in den Behandlungsvertrag aufgenommen wurde, neben der genannten Pauschale von 120, 70 EUR pro Tag auch deshalb nicht besteht, weil nach §§ 45 Abs. 3, 46 Abs. 2 i.V.m. §§ 8 Abs. 4, 23 Abs. 1 Satz 1 BVO die Erstattungsfähigkeit in jedem Fall auf die Pauschale begrenzt ist, die aufgrund einer mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern vereinbarten Vergütungsregelung festgelegt worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 23; Beschluss vom 27. April 2018 - 10 A 10185/18.OVG -, S. 3 d. UA), also hier unstreitig 120, 70 EUR pro Tag.

    Vor allem sind sie in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts eindeutig beantwortet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. April 2018 - 10 A 10185/18.OVG -, S. 3 d. UA unter Bezugnahme auf OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG -, juris Rn. 22 ff.).

  • VG Neustadt, 19.04.2016 - 1 K 1124/15

    Beamtenrecht; Wahlleistungen gemäß §§ 24 Abs. 3, 25 BVO sind im Rahmen einer

    Das Widerspruchsverfahren ruhte bis zur Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz im Verfahren 2 A 11181/14.OVG.

    Dies habe das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 23. Juni 2015 (2 A 11181/14) bestätigt.

    Berechnet das Sanatorium diese Leistungen in Form einer Tagespauschale, ist die Höhe der Aufwendungen in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 1 BVO begrenzt auf die Vergütungen, die von gesetzlichen Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern aufgrund entsprechender Vereinbarungen auf Bundes- oder Landesebene für medizinische Leistungen festgelegt ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG).

  • VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17

    Beihilfe für heilpraktische Behandlung - Tiefenhyperthermie - Infusionen mit

    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass die Beamtin nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für sie unabwendbar sind, denen sie sich also nicht entziehen kann und die sie nicht in zumutbarer Weise aus ihrer Alimentation bestreiten kann (vgl. zur Eigenbeteiligung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11; zur beihilferechtlichen Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG; zusammenfassend: OVG RP, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 15.11.2017 - 1 K 232/17

    Beihilfefähigkeit der von einem Heilpraktiker angewandten Tiefenhyperthermie -

    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind, denen er sich also nicht entziehen kann und die er nicht in zumutbarer Weise aus seiner Alimentation bestreiten kann (vgl. zur Eigenbeteiligung: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11; zur beihilferechtlichen Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14; zusammenfassend: OVG RP, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
  • VG München, 05.11.2015 - M 17 K 15.1928

    Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen auf den niedrigsten Tagessatz

    Diese Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen auf den niedrigsten Tagessatz verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 23.6.2015 - 2 A 11181/14 - juris Rn. 28ff.).
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